Lebensbaum Nachhaltigkeitsbericht Stand: Dezember 2022

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Compliance

Nach Recht und Gesetz

    GRI:
  • 2-16
  • 411-1
  • 419-1
  • 417-3
  • 418-1
  • 307
  • 419
  • 417
  • 418
  • 411
  • 205
  • 206
  • 417-2
  • 416-2
  • 205-3
  • 206-1
  • 307-1
  • 2-26
  • 2-27
WeCare
  • Sustainable Development Goal 16: Peace, Justice and Strong Institutions
  • Sustainable Development Goal 10: Reduced Inequalities
  • Sustainable Development Goal 8: Decent Work and Economic Growth

Zur Gewährleistung der Konformität mit geltenden Rechtsvorschriften und mit den Vorgaben der von uns implementierten Normen, Standards und Verpflichtungen aus Verträgen sowie zur Minimierung von Korruptions- und anderen Non-Compliance-Risiken ergreifen wir umfassende Maßnahmen.

Im Klartext

Die Übereinstimmung mit geltenden Rechtsvorschriften prüfen wir auf der Basis regelmäßig aktualisierter Rechtskataster, zum Beispiel für Umwelt- und Lebensmittelrecht – ggf. durch Inanspruchnahme rechtlicher Beratung.

Im Rahmen unserer Risikobewertung haben wir den Bereich Umweltcompliance als wesentlichen Teilbereich des Umweltmanagements identifiziert. Die Einhaltung geltender Vorschriften ist dabei selbsterklärend. Darüber hinaus arbeiten wir kontinuierlich an einer Verbesserung unserer Umweltleistung, beispielsweise indem wir ökologische Aspekte und Pflichten in unsere Geschäftstätigkeiten, Prozesse und Dokumente einbinden. Dies ist insbesondere in unserer Nachhaltigkeitspolitik verankert.

Vorschriften sowie bindende Verpflichtungen aus Verträgen, Genehmigungen und Selbstverpflichtungen wie Standards und Normen werden verbindlich direkt in die maßgeblichen Prozesse und Dokumente integriert. Diese unterliegen im Rahmen des Prüf- und Freigabeprozesses auch einer Konformitätsprüfung. In Bezug auf bindende Verpflichtungen aus Genehmigungen haben wir nur eine genehmigungspflichtige Anlage: Unser Röster. Er unterliegt einer 3-jährlichen Messpflichten in Bezug auf Emissionen (Cges, Nox und CO). Von der Lebensbaum Unternehmenspolitik über unsere Sozialrichtlinie bis hin zur Antikorruptionsrichtlinie wirken klare Vorgaben und eine ausgeprägte Werteorientierung auf rechts- und regelkonformes Verhalten hin. Im Rahmen unseres jährlichen internen Auditprogramms wird die Einhaltung in den betreffenden Bereichen überprüft. Des Weiteren werden in einer jährlich durchgeführten Risikobewertung neue Entwicklungen, Standards und gesetzliche Vorgaben beurteilt und, sofern relevant, Maßnahmen daraus abgeleitet. Darüber hinaus haben wir einen Compliance-Beauftragten im Unternehmen eingesetzt, der regelmäßig direkt an die Geschäftsleitung berichtet. In Abstimmung zwischen diesem und den Fachabteilungen werden fachspezifische Compliance-Themen identifiziert.

Im Berichtszeitraum sind keine Rechtsverstöße festgestellt worden.

Direkter Kontakt zum Lebensbaum Compliance-Management unter: compliance@lebensbaum.de

In Sachen Hinweisgeberschutzgesetz sind wir bereits tätig und aktuell dabei, die Anforderungen umzusetzen. Die Meldestelle wird dafür so umstrukturiert, dass auch anonyme Meldungen möglich sind.

Einhaltung gesetzlicher/rechtlicher Anforderungen

am Standort:Diepholz / Gronau
Beschreibung:Durch interne Audits stellen wir die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen in der gesamten Wertschöpfungskette sicher. Ziel ist ein Erfüllungsgrad von 100 %.
Indikator:Keine berechtigte Beanstandung durch Behörden, NGOs oder Kunden
Zieldatum:jährlich

Erreichtzu 100%

Lebensbaum Nachhaltigkeitsbericht

Stand: Dezember 2022

Kontakt:

Lebensbaum / Ulrich Walter GmbH
Dr.-Jürgen-Ulderup Straße 12
49356 Diepholz
Deutschland

Telefon: +49 (0)5441-9856-0
nachhaltig@lebensbaum.de
www.lebensbaum.de

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